Das Tragen von Kleidungsstücken über dem Arm ist in unseren Ausstellungsräumen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Jacken können in der Ausstellung über beide Schultern getragen werden. Anderenfalls müssen die Jacken an der Garderobe abgegeben werden.
Kleinere Rucksäcke sind grundsätzlich vorne und nicht auf dem Rücken zutragen. Handtaschen bitten wir Sie möglichst nah am Körper zu tragen. Bitte prüfen Sie vor Ihrem Ausstellungsbesuch an den dafür vorgesehenen Taschenprüfaufstellern, ob Sie Ihre Tasche oder Ihren Rucksack mit in die Ausstellung nehmen können. Taschen bis zu einer DIN A4 Größe dürfen in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Ist Ihre Tasche zu groß, bitten wir Sie die Tasche oder den Rucksack an der Garderobe abzugeben.
Schirme und Wanderstöcke sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet, soweit bei letzteren der Gebrauch nicht aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Kinderwagen und Rollstühle dürfen Sie selbstverständlich in unseren Ausstellungsräumen benutzen. Wir bieten Ihnen für die Dauer Ihres Besuches in unserem Haus einen Rollstuhl sowie Kinderbuggies zur kostenlosen Nutzung an.
Um Unfällen und Beschädigungen vorzubeugen, behalten wir uns vor, Sie in Abhängigkeit vom Besucheraufkommen zeitweise zu bitten, Kinderwagen an der Garderobe abzustellen.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Bitte hinterlegen Sie Speisen und Getränke in der Garderobe. Das Stillen von Kleinstkindern ist auf den Bänken in der Ausstellung möglich.