Besuchsordnung

Wir freuen uns über Ihren Besuch in der SCHIRN KUNSTHALLE FRANKFURT. Um allen Besucher*innen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen sowie die Kunstwerke zu schützen, bitten wir Sie, die folgende Besuchsordnung zu beachten.

1. Geltungsbereich
Diese Besuchsordnung gilt für alle Besucher*innen der Ausstellungshallen sowie der öffentlich zugänglichen Bereiche der SCHIRN KUNSTHALLE FRANKFURT. Mit dem Betreten der SCHIRN erkennen Sie die Besuchsordnung an.

2. Öffnungszeiten, Zutritt
Der Zutritt ist nur während der ausgewiesenen Öffnungszeiten möglich. Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen. Der letzte Einlass in die Ausstellungshalle erfolgt in der Regel 30 Minuten vor Schließung.

3. Garderobe
Für die sichere Aufbewahrung Ihrer Garderobe, Taschen, Rucksäcke oder persönlicher Gegenstände stehen Ihnen Schließfächer im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss vor Halle 1 zur Verfügung. Die Nutzung der Schließfächer erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung kann nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen übernommen werden.

4. Verhalten in den Ausstellungsräumen
(1) Jede*r Besucher*in hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.

(2) Aus konservatorischen Gründen bitten wir Sie, den erforderlichen Abstand zu den ausgestellten Kunstwerken einzuhalten und die Werke keinesfalls zu berühren.

(3) Das Tragen von Kleidungsstücken über dem Arm ist in unseren Ausstellungsräumen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

(4) Mäntel, Jacken, Rucksäcke, Taschen, Koffer, Schirme, usw. dürfen nicht mit in die Ausstellungshallen genommen werden und sind in den Schließfächern aufzubewahren.

(5) Die Mitnahme kleinerer Taschen ist grundsätzlich erlaubt. Ob eine Tasche im Einzelfall mitgeführt werden darf, entscheidet das Aufsichtspersonal. Kleinere Rucksäcke sind vorne und nicht auf dem Rücken zutragen. Handtaschen bitten wir Sie möglichst nah am Körper zu tragen.

(6) Notwendige Mobilitätshilfen und Kinderwägen dürfen in die Ausstellungen mitgenommen werden. Wir bieten Ihnen für die Dauer Ihres Besuches in unserem Haus einen Rollstuhl sowie Kinderbuggies zur kostenlosen Nutzung an. Um Unfällen und Beschädigungen vorzubeugen, behalten wir uns vor, Sie in Abhängigkeit vom Besucheraufkommen zeitweise zu bitten, Kinderwagen an der Garderobe abzustellen.

(7) Es ist nicht gestattet, in den Ausstellungsräumen zu essen oder zu trinken. Ausgenommen ist die Versorgung von Babys.

(8) Das Rauchverbot gilt im gesamten Gebäude und somit auch in allen Ausstellungshallen.

(9) Bitte beachten Sie, dass sich unsere Besucher*innen in Ruhe der Kunst widmen wollen. Vermeiden Sie deshalb Lärm, lautes Sprechen oder die Verwendung von Mobiltelefonen.

(10) Mit Ausnahme von ausgebildeten Assistenzhunden dürfen keine Tiere in die Ausstellungshallen mitgebracht werden.

(11) Bei vorsätzlichem und fahrlässigem Auslösen der Alarmvorrichtungen tragen die dafür verantwortlichen Besucher*innen die entstehenden Kosten.

5. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen
(1) Foto-, Film- und Audioaufnahmen in den Räumlichkeiten der SCHIRN KUNSTHALLE FRANKFURT sind ausschließlich für private Zwecke gestattet. Jegliche wirtschaftliche Verwertung bedarf der schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung. Für einzelne Ausstellungen und Ausstellungsräume oder einzelne Objekte können seitens der SCHIRN auch generelle Fotografierverbote ausgesprochen werden.

(2) Die Nutzung von zusätzlichen Beleuchtungsmitteln (Blitz, Videoleuchten etc.) und Stativen ist nicht gestattet. Jegliche Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren.

(3) Berufsfotografen bzw. Film- und Audiotechniker wenden sich bitte für eine Genehmigung an unser Kassenpersonal.

(4) Wir möchten darauf hinweisen, dass wir bei eigenen Veranstaltungen selbst Foto-, Film, und Audioaufnahmen anfertigen und diese in unterschiedlichen Medien (Print-, Audio- und Onlinemedien etc.) veröffentlichen. Die Aufnahmen werden nur für Presse- und Werbezwecke im Auftrag der SCHIRN KUNSTHALLE FRANKFURT verwendet.

6. Sicherheit
(1) Zum Schutz der Besucher*innen und Kunstwerke sind einzelne Bereiche videoüberwacht.

(2) Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

(3) In Gefahrensituationen bitten wir Sie, Ruhe zu bewahren und den Anweisungen des Personals zu folgen.

7. Respektvolles Miteinander und verbotene Verhaltensweisen
(1) Die SCHIRN KUNSTHALLE FRANKFURT steht für ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander. Verhaltensweisen oder Äußerungen, die den Betrieb oder den Aufenthalt anderer Besucher*innen beeinträchtigen, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für jede Form von diskriminierenden oder herabwürdigenden Äußerungen (Hate Speech) sowie für strafbare Handlungen.

(2) Untersagt sind verfassungsfeindliche oder strafbare Äußerungen sowie das Zeigen oder Verbreiten entsprechender Texte, Symbole oder Materialien. Ebenso verboten sind das Verteilen von Flugblättern, das Anbringen oder Entfalten von Transparenten oder Plakaten sowie das Auslegen eigener Werbemittel ohne Genehmigung.

8. Hausrecht
Das Hausrecht obliegt der Geschäftsführung der SCHIRN KUNSTHALLE FRANKFURT. Diese kann das Hausrecht durch Mitarbeiter*innen und Beauftragte der SCHIRN, insbesondere durch das Aufsichtspersonal, ausüben.

9. Aufsichtspersonal
Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Diese Anordnungen können in besonderen Gefahrensituationen auch über die Verhaltensanweisungen hinausgehen, die in dieser Besuchsordnung bereits konkret aufgelistet sind. Bei Verstößen gegen diese Besuchsordnung und Störungen des Ausstellungsbetriebs kann das Verlassen der Räumlichkeiten und des Grundstücks verlangt werden. In Wiederholungsfällen kann der Besuch der SCHIRN befristet oder unbefristet untersagt werden.

10. Änderungen
Unabhängig von den hier aufgeführten Regeln der Besuchsordnung behalten wir uns vor, aufgrund aktueller Erfordernisse kurzfristige Änderungen vorzunehmen.

11. Anregungen
Sollten Sie Anregungen oder Beschwerden haben wenden Sie sich gerne jederzeit per E-Mail an welcome@schirn.de.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen anregenden und schönen Aufenthalt in der SCHIRN KUNSTHALLE FRANKFURT. 30. März 2026